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Das neue Schweizer Gesetz über E-liquids und E-Zigaretten wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

   

   

   

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden !

   

Ab dem 1. Oktober 2024 werden in der Schweiz neue Regelungen für nikotinhaltige E-liquids und elektronische Zigaretten eingeführt. Diese Bestimmungen, die denjenigen in anderen europäischen Ländern ähneln, sollen den Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere der Jugend, verstärken und die Verwendung von nikotinhaltigen Produkten regeln.

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir alle notwendigen Schritte unternommen haben, um uns an diese neuen Vorschriften anzupassen, und dass wir bereit sind, Ihnen wie gewohnt einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten. Wir werden Sie über die Einzelheiten dieser Änderungen auf dem Laufenden halten und immer für Sie da sein, um Ihre Fragen zu beantworten.

   

    

    

Hier sind die wichtigsten Änderungen in Bezug auf nikotinhaltige E-liquids:

   

   

Es wird keine nikotinhaltigen E-liquids mehr geben, es wird ein neues Verfahren geben, aber das ist kein Hexenwerk, seien Sie versichert!

Bei den 50ml E-liquids müssen Sie Nikotinbooster verwenden, aber Sie können nicht mehr als 6mg Nikotin haben.

Für einen Nikotingehalt von mehr als 6 mg müssen Sie 10ml E-liquids nehmen, die bereits von den Herstellern mit Nikotin versehen wurden .

Es werden weniger Nikotinstärken verfügbar sein, mit herkömmlichem Nikotin können Sie E-liquids mit 3mg, 6mg, 9mg oder 12mg und mit Nikotinsalzen können Sie E-liquids mit 10mg oder 20mg haben.

   

   

    

Erklärungen:

   

   

Herkömmliches Nikotin

     

Für Personen, die 3mg oder 6mg Nikotin dampfen, gibt es E-liquids mit 50ml Inhalt:

Wenn Sie Ihr E-liquid mit 3 mg Nikotin haben möchten, fügen Sie einfach einen Nikotinbooster hinzu.

Wenn Sie 6 mg Nikotin haben möchten, müssen Sie 2 Nikotinbooster hinzufügen.

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Bei mehr als 6 mg müssen keine Booster mehr hinzugefügt werden!

Sie müssen einfach die 10ml Flaschen nehmen , die von den Herstellern bereits mit Nikotin versehen sind.

Wenn Sie z.B. 50ml E-liquid mit 9mg Nikotin haben möchten, müssen Sie 5 Flaschen à 10ml nehmen, die bereits mit 9mg Nikotin ausgestattet sind.

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Nikotinsalze:

Für Dampfer, die Nikotinsalze bevorzugen, bieten wir 10ml E-liquids an, die bereits von den Herstellern in 10mg oder 20mg nikotinisiert wurden.

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Bis zum 1. Oktober machen wir weiter wie bisher, daher ein kleiner Tipp für Dampfer, die mit einem Nikotingehalt von mehr als 6 mg dampfen:

LEGEN SIE BIS ENDE SEPTEMBER EINEN VORRAT AN !

   

   

    

    

    

Hier geht es weiter mit den neuen Regelungen:

   

    

   

Neue Besteuerung von nikotinhaltigen E-liquids:

   

Ab dem 1. Oktober wird eine Steuer von 0,20 CHF pro Milliliter auf alle nikotinhaltigen E-liquids erhoben, unabhängig von ihrer Konzentration. Für Einwegprodukte wie Einweg-E-Zigaretten beträgt die Steuer 1 CHF pro Milliliter, egal ob mit oder ohne Nikotin. Diese Steuern wurden eingeführt, um den Nikotinkonsum zu reduzieren und gesündere Konsumentscheidungen zu fördern.

   

Begrenzung der Nikotinkonzentration und der Größe der Fläschchen:

   

Nikotinhaltige E-liquids dürfen künftig eine Konzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten und die Flaschengröße ist auf 10 ml begrenzt. Außerdem dürfen Einweg E-Zigaretten und vorgefüllte Pod Systeme gemäß den EU Normen nur noch maximal 2 ml Flüssigkeit enthalten.

   

Begrenzung des Alters für den Verkauf:

   

Der Verkauf von elektronischen Zigaretten und nikotinhaltigen E-liquids wird strikt auf Personen ab 18 Jahren beschränkt. Wir haben diese Beschränkung bereits von Anfang an angewandt, um Jugendliche vor dem Zugang zu diesen Produkten zu schützen. Die Alterskontrollen werden auch in physischen und Online Verkaufsstellen verschärft.

   

Dampfen an öffentlichen Orten:

   

Das Dampfen in geschlossenen öffentlichen Räumen wird wie beim Tabak verboten sein. In unseren Geschäften werden jedoch spezielle Bereiche (belüftete Vaping Räume) eingerichtet, so dass Sie unsere E-liquids weiterhin testen können.

   

Obligatorische Etikettierung und Warnhinweise:

   

Dampferzeugnisse müssen verstärkte Gesundheitswarnungen und obligatorische Packungsbeilagen in den drei Amtssprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) enthalten. Diese Etiketten sollen die mit dem Nikotinkonsum verbundenen Risiken hervorheben, die denen auf Zigarettenpackungen ähneln, und gleichzeitig anerkennen, dass das Dampfen eine weniger schädliche Alternative zum herkömmlichen Tabak ist.

   

Einschränkungen bei der Werbung:

   

Die Werbung für elektronische Zigaretten und nikotinhaltige E-liquids wird künftig eingeschränkt. Sie wird an Orten, die Minderjährigen zugänglich sind, und auf Plattformen, die von einem jungen Publikum aufgerufen werden können, verboten.

   

Meldung neuer Produkte

   

Vor dem Inverkehrbringen jedes neuen nikotinhaltigen Produkts wird eine vorherige Meldung an die Schweizer Behörden erforderlich sein, wodurch eine strengere Kontrolle und mehr Transparenz gewährleistet werden.

   

  

    

Machen Sie sich keine Sorgen, wir haben bereits alle notwendigen Schritte unternommen, um diese neuen Vorschriften einzuhalten.

Wir werden uns weiterhin voll und ganz dafür einsetzen, Ihnen die besten Bedingungen, Dienstleistungen und Ratschläge zu bieten.

Unsere oberste Priorität ist es, Sie weiterhin mit demselben hohen Maß an Qualität und Aufmerksamkeit zu unterstützen und zu begleiten.